Rechtliche Hinweise von Esri

Einhaltung von Exportbestimmungen

Exporte und Reexporte von Esri Produkten unterliegen den US-amerikanischen Exportbestimmungen und Sanktionen unter Verwaltung der US-amerikanischen Handelsbehörde, der U.S. Department of Commerce Bureau of Industry and Security (BIS), gemäß deren Ausfuhrkontrollbestimmungen (Export Administration Regulations (EAR)).

Beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen nicht die EAR ersetzen und in Verbindung mit den Exportbestimmungen Ihrer Unterstützung dienen, da sie für Ihr Produkt und die Exportsituation gelten.

Esri macht keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes der Informationen in der Matrix für Export Control Classification Number (ECCN) und diese sollte auch nicht als gesetzliche Vorgabe oder rechtlicher Rat angesehen werden.

Nützliche Webseiten


Nicht zugelassene Länder/Bestimmungsorte

Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Russland, Weißrussland und die Regionen Krim, Donezker Volksrepublik und Luhansker Volksrepublik der Ukraine

Denied Persons List

Eine Liste bestimmter Personen, denen nach Anhang 2, Teil 764 der EAR Exportprivilegien in ihrer Gesamtheit oder zum Teil verwehrt wurden. Der vollständige Text aller Verordnungen, die Exportprivilegien verwehren, ist im Federal Register veröffentlicht.

Specially Designated National

Sämtliche Personen, die vom amerikanischen Finanzministerium aus irgendeinem Grund nach Regelungen des US-Finanzbüros zur Kontrolle ausländischer Vermögen (Treasury Office of Foreign Assets Control, OFAC) als besonders bezeichnete Staatsangehörige (SDN) eingestuft werden.

Specially Designated Terrorist

Sämtliche Personen, die vom amerikanischen Finanzministerium nach den Regelungen oder Mitteilungen des US-Finanzbüros zur Kontrolle ausländischer Vermögen (Treasury Office of Foreign Assets Control, OFAC) als besonders bezeichneter Terrorist (SDT) eingestuft werden.


Begriffsbestimmungen

BIS: Bureau of Industry and Security. Behörde des US-amerikanischen Handesministeriums (U.S. Department of Commerce, DOC), wie im Exportkontrollgesetz (Export Administration Act, EAA) festgelegt, die für die Verwaltung und Durchsetzung von Exportkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zuständig ist. BIS verwaltet die EAA durch die Entwicklung von Richtlinien zur Exportkontrolle, die Vergabe von Exportgenehmigungen, die stafrechtliche Verfolgung von Zuwiderhandlungen und die Umsetzung der Anti-Boykott-Bestimmungen. BIS stärkt auch die Grundlage der Verteidigungsindustrie, unterstützt amerikanische, im Verteidigungssektor tätige Unternehmen und hilft anderen Ländern bei der Entwicklung von Exportkontrollsystemen.

Commerce Control List (CCL): Liste mit Artikeln, die unter die Exportkontrolle des Bureau of Industry and Security des amerikanischen Handelsministeriums fallen. Beachten Sie, dass bestimmte weitere Artikel in Abschnitt 732 der Ausfuhrkontrollbestimmungen auch den EAR unterliegen. Die CCL-Liste befindet sich in Anhang 1 des Abschnitts 774 der EAR.

Dual-use: Artikel mit gleichermaßen kommerzieller wie militärischer Verwendung. Auch wenn es sich bei diesem Begriff um einen informellen Ausdruck handelt, der den EAR unterliegt, so unterliegen rein kommerzielle Artikel dennoch auch dem EAR (siehe § 734.2(a) der EAR).

EAR: Export Administration Regulations. In den Abschnitten 730−774 festgelegte Verordnungen von Titel 15 der Bundesgesetzsammlung (Code of Federal Regulations, CFR), die vom amerikanischen Handelsministerium herausgegeben wurden, um das Exportkontrollgesetz, das Export Administration Act, und weitere gesetzliche Vorschriften umzusetzen. Die EAR werden durch im Federal Register veröffentlichte Regeln ergänzt.

EPCI: Enhanced Proliferation Control Initiative. Die im Dezember 1990 angekündigte Regierungsinitiative, nach der viele Nichtverbreitungskontrollen des US-amerikanische Handelsministeriums basieren, in der es insbesondere um die Nichtverbreitung von Raketentechnik und chemischen, biologischen und Nuklearwaffen geht. Auch wenn es in der EPCI-Ankündigung sowohl um die Kontrolle von Artikeln wie von Endnutzern geht, so wird der Ausdruck oft informell für die EPCI-Bestimmung verwendet, nach der eine Exportgenehmigung darauf beruhen muss, was der Exporteur über den Endnutzer oder die Endnutzung „weiß" oder worüber der Exporteur „informiert" ist. Siehe hierzu auch EAR, Abschnitt 744.

Export: Export bedeutet die tatsächliche Lieferung, Übergabe oder Übersendung von Artikeln aus einem Land heraus, die Übergabe von Waren oder Technologie innerhalb eines Landes im Wissen oder in der Annahme, dass Waren oder Technologie an einen nicht zulässigen Empfänger geliefert, übergeben oder übersandt werden; oder die Übergabe von Waren oder Informationen in einem Land an eine Botschaft oder ein Konsulat eines anderen Landes.

Export Control Classification Number (ECCN): Kennzeichnet Artikel auf der amerikanischen Ausfuhrliste (CCL), die unter die Exportlizenzen des amerikanischen Bureau of Industry and Security fallen.

Exportlizenz: Durch eine Ausfuhrbehörde ausgestellte Zulassungsunterlagen, die den Empfänger dazu berechtigen, den Export, Reexport oder andere, regulierte Handlungen vorzunehmen, wie im Antrag angegeben.

ITAR: International Traffic in Arms Regulations. Regelt den Export und vorläufigen Import von Waren und Dienstleistungen zur Verteidigung nach dem US-amerikanischen Gesetz. In den Abschnitten 120−130 festgelegte Verordnungen von Titel 23 der Bundesgesetzsammlung (Code of Federal Regulations, CFR), die vom amerikanischen Handelsministerium herausgegeben wurden, um den Arms Export Control Act (AECA) und weitere gesetzliche Vorschriften umzusetzen. Die ITAR wird von Regeln ergänzt, die im Federal Register veröffentlicht sind.

License Exception: Durch die BIS erteilte Ausnahmegenehmigung für ein Produkt, die den Export an bestimmte Orte erlaubt, ohne dafür eine separate Lizenz des amerikanischen Handelsministeriums erwirken zu müssen.

  • ENC/Unrestricted: Produkte der Kategorie "ENC/Unrestricted" dürfen an alle Endnutzer (einschließlich Regierungsbehörden) in sämtlichen Ländern exportiert werden, allerdings mit Ausnahme der mit einem Embargo belegten Länder: Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Russland, Weißrussland und die Regionen Krim, Donezker Volksrepublik und Luhansker Volksrepublik der Ukraine
  • ENC: ENC-Produkte (auch als ENC/Restricted Produkte bezeichnet) dürfen an alle Endnutzer (einschließlich Regierungsbehörden) in EU-Mitgliedsstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern sowie nach Großbritannien) und an enge Handelspartner (Australien, Japan, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz) exportiert werden. Zusätzlich dürfen ENC-Produkte an Kunden ausgenommen Regierungsbehörden in sämtliche Länder exportiert werden, allerdings mit Ausnahme der mit einem Embargo belegten Länder: Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Russland, Weißrussland und die Regionen Krim, Donezker Volksrepublik und Luhansker Volksrepublik der Ukraine
  • EAR99: Niederschwellige Liste aus Artikeln, die den EAR unterliegen, aber nicht nach anderen ECCN klassifiziert sind.
  • TSR: Technology and Software Restricted. Für den Export von TSR-zulässigem Material in bestimmte Länder ist eine unterschriebene, schriftliche Versicherung gegen einen Reexport an andere Länder erforderlich, die dem Exporteur vom Empfänger vor der Ausfuhr vorzulegen ist. Für den Export derselben Technologie und Software ist eine Genehmigung erforderlich (a), wenn die schriftliche Versicherung nicht ausgestellt wurde und (b) für andere Länder.
  • TSU: Technology and Software Unrestricted.

NLR: Massenprodukte dürfen an alle Endnutzer (einschließlich Regierungsbehörden) in sämtliche Länder mit NLR (Keine Lizenz erforderlich) exportiert werden, allerdings mit Ausnahme der mit einem Embargo belegten Länder: Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Russland, Weißrussland und die Regionen Krim, Donezker Volksrepublik und Luhansker Volksrepublik der Ukraine Massenprodukte sind für eine de minimis-Regelung geeignet.

OFAC: Office of Foreign Assets Control. Behörde des amerikanischen Finanzministeriums, die Wirtschafts- und Handelssanktionen gegen bestimmte Länder, terrorismusunterstützende Organisationen und internationale Drogenhändler auf der Grundlage der US-amerikanischen Außenpolitik und nationaler Sicherheitsziele verwaltet und durchsetzt. Die OFAC sperrt Vermögen anderer Länder, gegen die Wirtschaftssanktionen verhängt werden; kontrolliert die Teilnahme von US-Amerikanern, einschließlich ausländischer Tocherunternehmen, an Transaktionen mit bestimmten Ländern oder Staatsangehörigen solcher Länder; und verwaltet Embargos gegen bestimmte Länder oder Regionen in Ländern.

Reexport: Tatsächliche Lieferung oder Übersendung von Artikeln eines anderen Landes an ein anderes Land, die Exportbeschränkungen unterliegen. Für die Zwecke der amerikanischen EAR werden Exporte oder Reexporte von Artikeln, die den EAR unterliegen und die durch ein oder mehrere Länder in ein anderes Land übersandt werden oder die in ein weiteres Land reexportiert werden sollen, als Exporte in weitere Länder angesehen.

Technische Unterstützung: Dabei kann es sich um Anweisungen, Kompetenzschulungen, Arbeitswissen und Beratungsdienste handeln, aber auch um die Übersendung technischer Daten.

Technische Daten: Diese können in Form von Blaupausen, Plänen, Diagrammen, Modellen, Formularen, Tabellen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen, Handbüchern sowie schriftlichen oder auf anderen Medien oder Geräten aufgezeichneten Anleitungen vorliegen (wie Disketten, Bändern oder RAM-Speichern).

Technologie: Sämtliche spezifischen Angaben und Knowhow (ob in greifbarer Form wie Modelle, Prototypen, Zeichnungen, Entwürfe, Diagramme, Blaupausen, Handbücher und Software oder in nicht greifbarer Form wie Schulungen oder technische Dienstleistungen), die für die Entwicklung, Produktion oder Nutzung eines Produkts, aber nicht für das Produkt selbst, erforderlich sind.

WA: Wassenaar-Abkommen. Das Wassenaar-Abkommen für Exportkontrollen von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien (englisch The Wassenaar Arrangement on Export Controls for Conventional Arms and Dual-Use Goods and Technologies) ist eine internationale Vereinbarung, die zur regionalen und internationalen Sicherheit beiträgt, indem sie Transparenz und höhere Verantwortung bei internationalen Geschäften mit konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien fördert.